Kommunalwahl

2026 Giebelstadt

Ihre Stimme für die Zukunft unsere Marktgemeinde

Am 8. März 2026 findet in Bayern die nächste Kommunalwahl statt. Auch in Giebelstadt haben Sie an diesem Tag die Möglichkeit, aktiv die Zukunft unserer Marktgemeinde mitzugestalten. Als Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) treten wir erneut mit klaren Positionen, engagierten Kandidat:innen und einem starken Programm an – für ein bürgernahes, zukunftsfähiges Giebelstadt und seinen Gemeindeteilen.

Was wird bei der Kommunalwahl gewählt?

Bei der Kommunalwahl 2026 in Giebelstadt entscheiden Sie über gleich vier politische Ämter:

GEMEINDERAT

KREISTAG

BÜRGERMEISTER

LANDRAT

Jede wahlberechtigte Person hat dabei vier Stimmen, je eine pro Amt.

Wer darf wählen – und wie funktioniert das?

Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger:innen ab 18 Jahren, die seit mindestens 16 Tagen in Giebelstadt gemeldet sind. Das Wahlsystem setzt sich wie folgt zusammen:

  • Gemeinderatswahl: Kombination aus Direkt- und Verhältniswahl, keine 5 %-Hürde.
  • Bürgermeisterwahl: Absolute Mehrheit erforderlich. Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, folgt eine Stichwahl am 22. März 2026.
  • Kreistags- und Landratswahl: Nach ähnlichem Prinzip wie auf Gemeindeebene.

ACHTUNG: Jede wahlberichtige Person hat

    • Eine Stimme für das Bürgermeisteramt
    • Eine Stimme für das Amt des Landrats
    • Insgesamt 20 Stimmen für die Wahl des Gemeinderats – wobei hier max. 3 Stimmen einer einzelnen Person gegeben werden können
    • Insgesamt 70 Stimmen für die Wahl des Kreistags – wobei hier max. 3 Stimmen einer einzelnen Person gegeben werden können

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat